Unser Team setzt sich aus engagierten Fachkräften zusammen, die mit Herz und Verstand dafür sorgen, dass Ihre Immobilie nicht nur ihren Wert erhält, sondern auch nachhaltig gepflegt wird.
Unsere Philosophie: Nix gesabbelt – gemacht
Nähe, Vertrauen und Qualität
Unsere langjährige Erfahrung und unsere regionale Verwurzelung im Rhein-Main-Gebiet machen uns zu einem verlässlichen Partner, der Ihre Bedürfnisse genau versteht. Als Familienbetrieb legen wir besonderen Wert auf persönliche Betreuung, individuelle Lösungen und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Der Immobilienmarkt im Rhein-Main-Gebiet ist dynamisch und herausfordernd – umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Verwalter an seiner Seite zu haben, der lokal bestens vernetzt und stets am Puls der Zeit ist.
Wir kombinieren traditionelles Engagement und moderne Verwaltungstechniken, um eine maßgeschneiderte Verwaltung zu bieten, die den Ansprüchen von Eigentümern und Mietern gleichermaßen gerecht wird.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir bieten ein umfassendes Leistungspaket, das speziell auf die Verwaltung von Immobilien im Rhein-Main-Gebiet zugeschnitten ist:
Unsere Leistungen im Detail
„Wenn’s um’s Geld geht, da kannste uns vertrauen“
Unsere kaufmännische Hausverwaltung ist darauf ausgerichtet, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie sicherzustellen:
- Mietverwaltung: Wir sorgen für eine pünktliche und zuverlässige Abwicklung aller Mietangelegenheiten, von der Mietersuche über die Erstellung rechtssicherer Mietverträge bis hin zur Mietbuchhaltung und -Abrechnung.
- Transparente Abrechnungen: Erstellung detaillierter Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen, die gesetzeskonform und für alle Parteien nachvollziehbar sind.
- Finanzverwaltung: Wir überwachen alle Zahlungsströme, führen die Buchhaltung und verwalten die Rücklagen Ihrer Immobilie verantwortungsvoll.
„Mir gucke, dass euer Haus ordentlich in Schuss bleibt“
Unsere technische Verwaltung umfasst die vollständige Instandhaltung und Betreuung Ihrer Immobilie:
- Objektpflege und Instandhaltung: Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung des baulichen Zustands Ihrer Immobilie sowie die Beauftragung von Reparaturen und Sanierungen.
- Handwerkerkoordination: Durch unser Netzwerk im Rhein-Main-Gebiet arbeiten wir mit erfahrenen Handwerkern und Dienstleistern zusammen, um Instandhaltungsmaßnahmen schnell und effizient durchzuführen.
- Wartung und Modernisierung: Wir überwachen alle technischen Anlagen, von der Heizung über Aufzüge bis hin zur Sicherheitstechnik, und kümmern uns um regelmäßige Wartungen und Modernisierungsmaßnahmen.
„Recht und Ordnung muss sein – unn des kriege mir auch hin.“
Die rechtlichen Anforderungen an Immobilienbesitzer und Verwalter sind umfangreich. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Miet- und Immobilienrecht zur Seite:
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen: Wir erstellen rechtssichere Mietverträge und beraten Sie bei allen mietrechtlichen Fragen.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Ob Mieterhöhungen oder Mietrückstände – wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen die Kommunikation mit Mietern und Rechtsanwälten.
- Versicherungsmanagement: Im Schadensfall kümmern wir uns um die Kommunikation mit Versicherungen und sorgen für eine zügige Abwicklung der Schadensregulierung.
Ein offenes Ohr für die Anliegen unserer Kunden und Mieter ist uns besonders wichtig:
- Persönlicher Ansprechpartner: Jeder Kunde hat bei uns einen festen Ansprechpartner, der die Immobilie und die besonderen Anforderungen genau kennt.
- Mieterkommunikation: Wir sind stets bemüht, ein gutes Verhältnis zu den Mietern zu pflegen und auf deren Anliegen schnell zu reagieren.
- Schnelle Erreichbarkeit: Ob per Telefon, E-Mail, Kundenportal oder WhatsApp – wir sind für unsere Kunden immer erreichbar und legen Wert auf eine transparente und schnelle Kommunikation.
Warum RealExpert GmbH?
„Wir sind net nur gut, weil mir’s lang mache, sondern weil mir’s richtig machen.“
Als Ihr Hausverwalter im Rhein-Main-Gebiet bieten wir Ihnen zahlreiche Vorteile, die unser Unternehmen von anderen abheben.
Wir würden uns freuen, auch Ihre Immobilie im Rhein-Main-Gebiet professionell und vertrauensvoll zu betreuen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilie optimal verwalten und ihren Wert langfristig erhalten.
Unsere Geschichte
2022
Gründung im Jahr 2022: Ein Schritt ins Ungewisse
Im Jahr 2022, mitten in einer herausfordernden beruflichen und wirtschaftlichen Phase, entschlossen sich die Gründerin und Ihre Eltern, eine eigene Hausverwaltung zu gründen. Obwohl beide bereits in ihren jeweiligen Vollzeitjobs fest eingebunden waren, trieben sie die Idee voran, nebenbei eine Hausverwaltung aufzubauen. Die Leidenschaft für Immobilien und die Möglichkeit, etwas Eigenes zu schaffen, war der Antrieb, trotz des vollen Alltags diese Herausforderung anzunehmen.
2022
Der Balanceakt: Die ersten Schritte
Die ersten Monate waren besonders anspruchsvoll. Neben der täglichen Arbeit im Vollzeitjob war es eine Herausforderung, die Hausverwaltung nach Feierabend und an Wochenenden aufzubauen. Die Gründerin kümmerte sich um die rechtlichen und administrativen Aspekte, während Ihre Eltern die Kommunikation mit den ersten Kunden und Mietern übernahm.
Dank der Unterstützung aus der Familie und einem starken Zeitmanagement gelang es, erste kleinere Immobilien in die Verwaltung aufzunehmen. Vor allem Bekannte und Freunde vertrauten ihnen ihre Objekte an, da sie die engagierte und persönliche Betreuung zu schätzen wussten. Die familiäre Atmosphäre war dabei stets ein wichtiger Vorteil – Kunden fühlten sich gut aufgehoben und betreut.
2022 – 2023
Das erste Jahr: Harte Arbeit und erste Erfolge
Das erste Jahr war geprägt von harter Arbeit und einem ständigen Balanceakt zwischen Vollzeitjob und Hausverwaltung. Es gab viele späte Abende und Wochenenden, die in das junge Unternehmen investiert wurden. Doch die Anstrengung lohnte sich: Durch ihre Verlässlichkeit und die persönliche Betreuung konnten sie sich schnell einen kleinen, aber loyalen Kundenstamm aufbauen.
2023 kam es zu einem ersten Meilenstein: Die Verwaltung von mehreren Wohneinheiten wurde übernommen, und es wurde deutlich, dass das Unternehmen trotz der Doppelbelastung stabil wuchs. Die technischen Tools, die sie zur Verwaltung nutzten, ermöglichten es, viele Prozesse effizient zu gestalten und so die knappe Zeit optimal zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Sie können uns telefonisch, über WhatsApp unter 0151 – 51806413 oder per E-Mail unter mail@real-expert.eu erreichen. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Informationen über Eigentümerversammlungen werden in der Regel drei Wochen vor dem Termin per schriftlicher Einladung an alle Eigentümer verschickt. Außerdem finden Sie Ankündigungen in Ihrem Kundenportal.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Wir bieten Unterstützung und können gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Die Nebenkostenabrechnung wird in der Regel jährlich erstellt und Ihnen bis spätestens 31.12. zugesendet.
Bei einem akuten Notfall (z.B. Wasserrohrbruch, Brand) kontaktieren Sie bitte sofort die Feuerwehr unter 112 oder den Notdienst für Ihre Versicherung. Informieren Sie uns dann so schnell wie möglich über den Vorfall.
Ja, jede Wohnanlage hat eine Hausordnung, die Sie in den Unterlagen erhalten haben. Diese enthält wichtige Informationen zu Lärm, Nutzung von Gemeinschaftsbereichen und weiteren Themen.
Bitte senden Sie uns eine schriftliche Anfrage mit Ihrer neuen Adresse. Diese können Sie per E-Mail oder Post einreichen.
Um Ihre Wohnung zu kündigen, senden Sie uns bitte ein schriftliches Kündigungsschreiben unter Einhaltung der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist. Beachten Sie bitte, dass Ihre Unterschrift erforderlich ist.
Die Protokolle der Eigentümerversammlungen werden in der Regel den Eigentümern zugeschickt oder können werden Ihnen in Ihrem Kundenportal freigegeben.
Bevor Sie bauliche Veränderungen vornehmen, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung von der Hausverwaltung einholen. Bitte reichen Sie Ihren Änderungswunsch frühzeitig ein.
Die Reinigung der Gemeinschaftsräume erfolgt in der Regel einmal wöchentlich. Bei Fragen oder Anliegen zur Reinigung können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Für Beschwerden stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und werden uns darum kümmern.
Die Instandhaltungskosten werden gemäß den im Mietvertrag/ Teilungserklärung festgelegten Bestimmungen auf die Mieter bzw. Eigentümer verteilt. Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie in der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Für eine Untervermietung benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung. Bitte reichen Sie einen Antrag ein, in dem Sie den Grund und die Dauer der Untervermietung angeben.
Bitte informieren Sie uns umgehend über einen verlorenen Schlüssel. Wir werden die erforderlichen Schritte einleiten und Ihnen gegebenenfalls einen Ersatzschlüssel zur Verfügung stellen.
Ja, unser Team kümmert sich auch um die Verwaltung der Parkplätze. Bei Fragen oder Anliegen diesbezüglich können Sie uns direkt kontaktieren.
Wenn Sie an einer Verlängerung Ihres Mietvertrags interessiert sind, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann die Details und die weiteren Schritte.
Bei wiederholten Ruhestörungen durch Nachbarn sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Das Gespräch suchen: Sprechen Sie den Nachbarn höflich auf das Problem an. Oft lässt sich so eine schnelle Lösung finden.
- Lärmprotokoll führen: Sollte das Gespräch keine Wirkung zeigen, dokumentieren Sie die Ruhestörungen (Datum, Uhrzeit, Art des Lärms).
- Hausverwaltung informieren: Übergeben Sie das Lärmprotokoll der Hausverwaltung, die weitere Schritte einleiten kann, z.B. eine Abmahnung des Störers.
In schweren Fällen können Sie auch die Polizei einschalten, besonders bei nächtlichen Ruhestörungen.
Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, sofort zu handeln:
- Melden Sie den Schaden sofort der Hausverwaltung, damit schnellstmöglich eine Fachfirma beauftragt werden kann.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und einer schriftlichen Beschreibung.
- Sichern Sie Ihre persönlichen Gegenstände, um weiteren Schaden zu vermeiden. Je nach Ursache des Wasserschadens (z.B. Rohrbruch oder Verschulden durch einen anderen Mieter) übernimmt entweder die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung die Kosten. Die Hausverwaltung kümmert sich um die Koordination der Reparatur.
In der Wohnanlage ist Mülltrennung vorgeschrieben. Es gibt in der Regel separate Behälter für:
- Restmüll
- Papier und Kartonagen
- Bioabfälle
- Verpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne)
- Glas
Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Trennvorschriften, die in der Hausordnung oder auf Aushängen im Hausflur detailliert beschrieben sind. Eine falsche Mülltrennung kann zu höheren Entsorgungskosten führen, die auf die Mieter umgelegt werden.
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Wohnungsabnahme. Wir behalten uns das Recht vor, die Kaution bis zu sechs Monate nach Auszug einzubehalten, um etwaige Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung oder für Reparaturen zu decken. Sobald alle Ansprüche geklärt sind, wird die Kaution zurücküberwiesen.
Nach dem Einzug müssen Sie sich selbstständig bei einem Strom- oder Gasversorger anmelden. Folgende Schritte sind üblich:
- Zählerstände ablesen: Notieren Sie die Zählerstände von Strom und Gas am Einzugs- und Auszugstag.
- Versorger auswählen: Kontaktieren Sie einen Versorger Ihrer Wahl, entweder über deren Website oder telefonisch.
- Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Vertrag ab und übermitteln Sie dem Versorger die Zählerstände, damit Sie korrekt abgerechnet werden.
Einige Versorger bieten auch Online-Portale für die schnelle Anmeldung an.
Für einen Mieterwechsel benötigen wir von potenziellen neuen Mietern folgende Unterlagen:
- Selbstauskunft: Ein Formular, in dem der neue Mieter Angaben zu seiner Person macht, z.B. Name, Beruf und Einkommen.
- Einkommensnachweise: In der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder ein Nachweis über die Einkünfte bei Selbstständigen.
- Schufa-Auskunft: Eine aktuelle Bonitätsauskunft, die Aufschluss über die Kreditwürdigkeit gibt.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Ein Dokument des vorherigen Vermieters, das bestätigt, dass der Mieter alle bisherigen Mietzahlungen geleistet hat.
Diese Unterlagen helfen uns, die Bonität und Zuverlässigkeit des neuen Mieters zu prüfen.
Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn sich Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung ändern, damit wir Ihre Informationen auf dem neuesten Stand halten können.
Die regelmäßige Wartung von technischen Anlagen wie Heizungen, Aufzügen oder Lüftungen wird von der Hausverwaltung beauftragt und von Fachfirmen durchgeführt. Diese Wartungen sind notwendig, um die Sicherheit und Funktionalität des Gebäudes zu gewährleisten.
Die Haltung von Haustieren ist in vielen Fällen erlaubt, muss aber in jedem Fall vorher schriftlich von der Hausverwaltung genehmigt werden. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Tier.
Ja, Sie können uns potenzielle Nachmieter vorschlagen. Allerdings behalten wir uns vor, die finale Entscheidung über den Nachmieter zu treffen. Es gibt keine Garantie, dass der vorgeschlagene Nachmieter akzeptiert wird.
Bei einer Störung der Heizung wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Notfallnummer, die Sie im Hausflur oder auf unserer Website finden. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten steht unser Notdienst zur Verfügung.
Sie können Schäden entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Portal melden. Bitte beschreiben Sie den Schaden so detailliert wie möglich und senden Sie, falls verfügbar, Fotos mit.
Wenn Sie Ihren Namen am Klingelschild oder Briefkasten ändern lassen möchten, teilen Sie dies bitte der Hausverwaltung schriftlich mit. Geben Sie Ihren vollständigen neuen Namen und die Wohnung an, damit wir den Austausch veranlassen können. Dieser Service ist in der Regel kostenlos.
Sollten Sie Ihren Wohnungsschlüssel oder Hausschlüssel verlieren, informieren Sie sofort die Hausverwaltung. In vielen Fällen muss aus Sicherheitsgründen das Schloss ausgetauscht werden, insbesondere wenn es sich um eine zentrale Schließanlage handelt. Die Kosten für den Austausch trägt in der Regel der Mieter, es sei denn, der Verlust erfolgte durch Fremdverschulden.
Als Mieter sollten Sie mindestens folgende Versicherungen in Betracht ziehen:
- Hausratversicherung: Deckt Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum, z.B. durch Feuer, Einbruch oder Wasserschäden.
- Haftpflichtversicherung: Übernimmt Kosten, wenn Sie Schäden in der Wohnung verursachen, die andere Mieter oder das Gebäude betreffen, z.B. durch einen Wasserschaden. Die Hausverwaltung ist für die Gebäudeversicherung zuständig, die Schäden an der Bausubstanz abdeckt.
Die Nebenkosten umfassen in der Regel:
- Heizung und Warmwasser
- Wasser und Abwasser
- Müllabfuhr
- Hausmeisterdienste
- Treppenhausreinigung
- Aufzugskosten
- Gartenpflege Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung. Bei Fragen zur Abrechnung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Sollten Modernisierungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung oder im Gebäude geplant sein, informieren wir Sie schriftlich. Diese Mitteilung enthält Details zu den Arbeiten, den Zeitrahmen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Mietwohnung. Zudem haben Sie bei größeren Maßnahmen das Recht, einer Mieterhöhung zu widersprechen oder sie prüfen zu lassen.
Stellen Sie einen Mangel in der Wohnung fest (z.B. Schimmel, undichte Fenster, defekte Geräte), melden Sie diesen bitte umgehend der Hausverwaltung. Bei dringenden Mängeln (z.B. Wasserrohrbrüchen oder Stromausfall) sollten Sie direkt unseren Notdienst kontaktieren, um sofortige Maßnahmen zu ermöglichen.
Sollten Sie länger als drei Monate abwesend sein (z.B. aufgrund einer Auslandsentsendung), informieren Sie bitte die Hausverwaltung. Wir empfehlen, einer vertrauenswürdigen Person in dieser Zeit Zugang zur Wohnung zu gewähren, um regelmäßige Kontrollen durchzuführen (z.B. um Schäden zu vermeiden oder um Post entgegenzunehmen).
Ein barrierefreier Umbau (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche oder breiterer Türen) ist grundsätzlich möglich, muss aber schriftlich bei der Hausverwaltung beantragt und genehmigt werden. Oft wird der Mieter die Kosten für den Umbau tragen müssen, es sei denn, eine Förderstelle übernimmt diese.
Die Nutzung von Balkonen und Terrassen ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Typische Vorschriften betreffen das Anbringen von Markisen, das Grillen oder das Aufstellen von Pflanzgefäßen. Offenes Feuer und das Abstellen von Gegenständen, die die Sicherheit gefährden könnten, sind in der Regel nicht gestattet.
Eine Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. In dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen über das gemeinschaftliche Eigentum getroffen, wie z.B. Instandhaltungsmaßnahmen, die Verabschiedung des Wirtschaftsplans und die Wahl des Verwalters.
Als Wohnungseigentümer haben Sie das Recht:
- An der Versammlung teilzunehmen und sich zu allen Tagesordnungspunkten zu äußern.
- Abzustimmen: Sie haben ein Stimmrecht, das entweder nach Kopfprinzip oder Miteigentumsanteilen gewichtet wird.
- Anträge zu stellen: Sie können Anträge für die Tagesordnung einreichen, die in der nächsten Versammlung besprochen werden.
Die Kosten für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden von allen Wohnungseigentümern getragen. Die Aufteilung erfolgt entsprechend dem Miteigentumsanteil, wie im Teilungsvertrag festgelegt. Größere Maßnahmen werden in der Regel durch die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft finanziert.
Die Instandhaltungsrücklage ist ein gemeinschaftliches Konto, auf das alle Wohnungseigentümer regelmäßig einzahlen. Sie dient dazu, zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren, z.B. Dachreparaturen, Fassadensanierungen oder Erneuerungen der Heizungsanlage.
Als Wohnungseigentümer haben Sie folgende Pflichten:
- Zahlung des Hausgeldes: Regelmäßige Beiträge für die laufenden Kosten und Rücklagen der WEG.
- Beteiligung an Entscheidungen: Teilnahme an Eigentümerversammlungen oder Vertretung durch einen Bevollmächtigten.
- Sorgfaltspflicht: Einhaltung der Beschlüsse der WEG, insbesondere in Bezug auf die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Mülltrennung, Treppenhausreinigung).
- Instandhaltung des Sondereigentums: Sie sind für die ordnungsgemäße Instandhaltung Ihrer Wohnung verantwortlich.
Der Wirtschaftsplan legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für das kommende Jahr fest. Er enthält auch die Höhe der monatlichen Hausgeldzahlungen, die jeder Eigentümer zu leisten hat. Der Wirtschaftsplan wird in der Eigentümerversammlung beschlossen und dient als Grundlage für die Finanzverwaltung der WEG.
Bauliche Veränderungen am Sondereigentum sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie das Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigen. Maßnahmen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern (z.B. Balkonausbauten oder Fensteraustausch), müssen jedoch von der Eigentümerversammlung genehmigt werden.
Die Kommunikation erfolgt in der Regel schriftlich, per E-Mail oder durch Aushänge im Gebäude. Wichtige Informationen, wie Einladungen zur Eigentümerversammlung, Beschlüsse oder Abrechnungen, werden den Eigentümern rechtzeitig zugestellt. Bei dringenden Angelegenheiten können Eigentümer die Verwaltung direkt kontaktieren.