Real Expert GmbH

Ihre Immobilienverwaltung für Bad Homburg und Umgebung

Willkommen!

Ei Gude, wie?

Als familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Bad Homburg sind wir darauf spezialisiert, sowohl private Immobilien als auch Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEGs) umfassend und effizient zu betreuen.

Startseite2024-10-22T17:49:17+02:00

Unser Team setzt sich aus engagierten Fachkräften zusammen, die mit Herz und Verstand dafür sorgen, dass Ihre Immobilie nicht nur ihren Wert erhält, sondern auch nachhaltig gepflegt wird.

Unsere Philosophie: Nix gesabbelt – gemacht

Nähe, Vertrauen und Qualität

Unsere langjährige Erfahrung und unsere regionale Verwurzelung im Rhein-Main-Gebiet machen uns zu einem verlässlichen Partner, der Ihre Bedürfnisse genau versteht. Als Familienbetrieb legen wir besonderen Wert auf persönliche Betreuung, individuelle Lösungen und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Der Immobilienmarkt im Rhein-Main-Gebiet ist dynamisch und herausfordernd – umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Verwalter an seiner Seite zu haben, der lokal bestens vernetzt und stets am Puls der Zeit ist.

Wir kombinieren traditionelles Engagement und moderne Verwaltungstechniken, um eine maßgeschneiderte Verwaltung zu bieten, die den Ansprüchen von Eigentümern und Mietern gleichermaßen gerecht wird.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten ein umfassendes Leistungspaket, das speziell auf die Verwaltung von Immobilien im Rhein-Main-Gebiet zugeschnitten ist:

Verwaltung von Wohnungs­eigentümer­­gemein­schaften (WEG)

WEG-Verwaltung

Wir bieten Ihnen eine professionelle und umfassende Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Unser Ziel ist es, die Werte Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten, eine reibungslose Organisation der gemeinschaftlichen Belange sicherzustellen und die Einhaltung der Gemeinschaftsordnung zu gewährleisten

Mieter- und eigentümerbetreuung

Mietverwaltung

Wir übernehmen für Sie die professionelle Verwaltung Ihrer Mietimmobilie, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Unser Service stellt sicher, dass alle Aufgaben rund um die Vermietung effizient und rechtskonform abgewickelt werden, während Sie von einer zuverlässigen Betreuung profitieren

Erstellung von Betriebskosten­abrechnungen

Sondereigentums­verwaltung

Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung und professionelle Verwaltung Ihrer Wohn- oder Gewerbeeinheit im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung (SEV). Unser Ziel ist es, Ihnen als Eigentümer eine sorgenfreie Verwaltung zu ermöglichen, indem wir alle administrativen, technischen und kaufmännischen Aufgaben übernehmen.

Kaufmännische Verwaltung

Betriebskosten­abrechnungs-Check

Wir bieten Ihnen eine gründliche und professionelle Überprüfung Ihrer erhaltenen Betriebskostenabrechnung, um sicherzustellen, dass alle Kosten korrekt und transparent dargestellt wurden. Unser Ziel ist es, mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten zu identifizieren und eine rechtssichere Grundlage für eventuelle Rückfragen oder Korrekturen zu schaffen.

Technische Verwaltung

Betriebskosten­abrechnung erstellen

Neben der Prüfung bieten wir auch die vollständige Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Ihre Immobilie an. Überlassen Sie uns die Arbeit – wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und stellen sicher, dass alles korrekt und rechtssicher abgewickelt wird.

Unsere Leistungen im Detail

Kaufmännische Verwaltung

„Wenn’s um’s Geld geht, da kannste uns vertrauen“

Unsere kaufmännische Hausverwaltung ist darauf ausgerichtet, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie sicherzustellen:

  • Mietverwaltung: Wir sorgen für eine pünktliche und zuverlässige Abwicklung aller Mietangelegenheiten, von der Mietersuche über die Erstellung rechtssicherer Mietverträge bis hin zur Mietbuchhaltung und -Abrechnung.
  • Transparente Abrechnungen: Erstellung detaillierter Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen, die gesetzeskonform und für alle Parteien nachvollziehbar sind.
  • Finanzverwaltung: Wir überwachen alle Zahlungsströme, führen die Buchhaltung und verwalten die Rücklagen Ihrer Immobilie verantwortungsvoll.

„Mir gucke, dass euer Haus ordentlich in Schuss bleibt“

Unsere technische Verwaltung umfasst die vollständige Instandhaltung und Betreuung Ihrer Immobilie:

  • Objektpflege und Instandhaltung: Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung des baulichen Zustands Ihrer Immobilie sowie die Beauftragung von Reparaturen und Sanierungen.
  • Handwerkerkoordination: Durch unser Netzwerk im Rhein-Main-Gebiet arbeiten wir mit erfahrenen Handwerkern und Dienstleistern zusammen, um Instandhaltungsmaßnahmen schnell und effizient durchzuführen.
  • Wartung und Modernisierung: Wir überwachen alle technischen Anlagen, von der Heizung über Aufzüge bis hin zur Sicherheitstechnik, und kümmern uns um regelmäßige Wartungen und Modernisierungsmaßnahmen.

Technische Verwaltung

Rechtliche Verwaltung

„Recht und Ordnung muss sein – unn des kriege mir auch hin.“

Die rechtlichen Anforderungen an Immobilienbesitzer und Verwalter sind umfangreich. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Miet- und Immobilienrecht zur Seite:

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen: Wir erstellen rechtssichere Mietverträge und beraten Sie bei allen mietrechtlichen Fragen.
  • Durchsetzung von Ansprüchen: Ob Mieterhöhungen oder Mietrückstände – wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen die Kommunikation mit Mietern und Rechtsanwälten.
  • Versicherungsmanagement: Im Schadensfall kümmern wir uns um die Kommunikation mit Versicherungen und sorgen für eine zügige Abwicklung der Schadensregulierung.

Ein offenes Ohr für die Anliegen unserer Kunden und Mieter ist uns besonders wichtig:

  • Persönlicher Ansprechpartner: Jeder Kunde hat bei uns einen festen Ansprechpartner, der die Immobilie und die besonderen Anforderungen genau kennt.
  • Mieterkommunikation: Wir sind stets bemüht, ein gutes Verhältnis zu den Mietern zu pflegen und auf deren Anliegen schnell zu reagieren.
  • Schnelle Erreichbarkeit: Ob per Telefon, E-Mail, Kundenportal oder WhatsApp – wir sind für unsere Kunden immer erreichbar und legen Wert auf eine transparente und schnelle Kommunikation.

Mieter- und Eigentümer­betreuung

Warum RealExpert GmbH?

„Wir sind net nur gut, weil mir’s lang mache, sondern weil mir’s richtig machen.“

Als Ihr Hausverwalter im Rhein-Main-Gebiet bieten wir Ihnen zahlreiche Vorteile, die unser Unternehmen von anderen abheben.

  • Regionale Expertise: Mit unserer starken Verwurzelung im Rhein-Main-Gebiet kennen wir die lokalen Gegebenheiten und den Immobilienmarkt bestens. Dies ermöglicht es uns, auf spezifische Anforderungen einzugehen und die Interessen unserer Kunden optimal zu vertreten.

  • Langjährige Erfahrung: Seit 10 Jahren betreuen wir erfolgreich Immobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, auch in schwierigen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

  • Familiäre Werte: Als Familienunternehmen legen wir besonderen Wert auf Vertrauen, Transparenz und langfristige Partnerschaften. Wir betreuen Ihre Immobilie so, als wäre es unsere eigene.

  • Innovative Lösungen: Dank moderner Verwaltungssoftware und digitaler Prozesse bieten wir Ihnen eine effiziente, transparente und papierlose Verwaltung. Unsere Online-Plattform ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Abrechnungen, Protokolle und Dokumente jederzeit und überall.

  • Netzwerk und Kontakte: Durch unsere langjährige Tätigkeit im Rhein-Main-Gebiet verfügen wir über ein breites Netzwerk an Handwerkern, Dienstleistern und Behörden, was die Abwicklung von Projekten und Aufgaben erheblich erleichtert.


Wir würden uns freuen, auch Ihre Immobilie im Rhein-Main-Gebiet professionell und vertrauensvoll zu betreuen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilie optimal verwalten und ihren Wert langfristig erhalten.

Unsere Geschichte

2022

Gründung im Jahr 2022: Ein Schritt ins Ungewisse

Im Jahr 2022, mitten in einer herausfordernden beruflichen und wirtschaftlichen Phase, entschlossen sich die Gründerin und Ihre Eltern, eine eigene Hausverwaltung zu gründen. Obwohl beide bereits in ihren jeweiligen Vollzeitjobs fest eingebunden waren, trieben sie die Idee voran, nebenbei eine Hausverwaltung aufzubauen. Die Leidenschaft für Immobilien und die Möglichkeit, etwas Eigenes zu schaffen, war der Antrieb, trotz des vollen Alltags diese Herausforderung anzunehmen.

2022

Der Balanceakt: Die ersten Schritte

Die ersten Monate waren besonders anspruchsvoll. Neben der täglichen Arbeit im Vollzeitjob war es eine Herausforderung, die Hausverwaltung nach Feierabend und an Wochenenden aufzubauen. Die Gründerin kümmerte sich um die rechtlichen und administrativen Aspekte, während Ihre Eltern die Kommunikation mit den ersten Kunden und Mietern übernahm.

Dank der Unterstützung aus der Familie und einem starken Zeitmanagement gelang es, erste kleinere Immobilien in die Verwaltung aufzunehmen. Vor allem Bekannte und Freunde vertrauten ihnen ihre Objekte an, da sie die engagierte und persönliche Betreuung zu schätzen wussten. Die familiäre Atmosphäre war dabei stets ein wichtiger Vorteil – Kunden fühlten sich gut aufgehoben und betreut.

2022 – 2023

Das erste Jahr: Harte Arbeit und erste Erfolge

Das erste Jahr war geprägt von harter Arbeit und einem ständigen Balanceakt zwischen Vollzeitjob und Hausverwaltung. Es gab viele späte Abende und Wochenenden, die in das junge Unternehmen investiert wurden. Doch die Anstrengung lohnte sich: Durch ihre Verlässlichkeit und die persönliche Betreuung konnten sie sich schnell einen kleinen, aber loyalen Kundenstamm aufbauen.

2023 kam es zu einem ersten Meilenstein: Die Verwaltung von mehreren Wohneinheiten wurde übernommen, und es wurde deutlich, dass das Unternehmen trotz der Doppelbelastung stabil wuchs. Die technischen Tools, die sie zur Verwaltung nutzten, ermöglichten es, viele Prozesse effizient zu gestalten und so die knappe Zeit optimal zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Hausverwaltung?2024-10-09T19:55:02+02:00

Sie können uns telefonisch, über WhatsApp unter 0151 – 51806413 oder per E-Mail unter mail@real-expert.eu erreichen. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.

Wie erhalte ich Informationen über anstehende Eigentümerversammlungen?2024-10-09T19:55:06+02:00

Informationen über Eigentümerversammlungen werden in der Regel drei Wochen vor dem Termin per schriftlicher Einladung an alle Eigentümer verschickt. Außerdem finden Sie Ankündigungen in Ihrem Kundenportal.

Was soll ich tun, wenn ich meine Miete nicht rechtzeitig zahlen kann?2024-10-09T19:55:09+02:00

Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Wir bieten Unterstützung und können gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Wann wird die Nebenkostenabrechnung erstellt?2024-10-09T19:55:56+02:00

Die Nebenkostenabrechnung wird in der Regel jährlich erstellt und Ihnen bis spätestens 31.12. zugesendet.

Was soll ich tun, wenn es einen Notfall in meiner Wohnung gibt?2024-10-09T19:55:59+02:00

Bei einem akuten Notfall (z.B. Wasserrohrbruch, Brand) kontaktieren Sie bitte sofort die Feuerwehr unter 112 oder den Notdienst für Ihre Versicherung. Informieren Sie uns dann so schnell wie möglich über den Vorfall.

Gibt es Regeln für die Hausordnung?2024-10-09T19:56:01+02:00

Ja, jede Wohnanlage hat eine Hausordnung, die Sie in den Unterlagen erhalten haben. Diese enthält wichtige Informationen zu Lärm, Nutzung von Gemeinschaftsbereichen und weiteren Themen.

Wie kann ich meine Adresse ändern?2024-10-09T19:56:17+02:00

Bitte senden Sie uns eine schriftliche Anfrage mit Ihrer neuen Adresse. Diese können Sie per E-Mail oder Post einreichen.

Wie kann ich meine Wohnung kündigen?2024-10-09T19:56:20+02:00

Um Ihre Wohnung zu kündigen, senden Sie uns bitte ein schriftliches Kündigungsschreiben unter Einhaltung der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist. Beachten Sie bitte, dass Ihre Unterschrift erforderlich ist.

Wo finde ich das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung?2024-10-09T19:56:23+02:00

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen werden in der Regel den Eigentümern zugeschickt oder können werden Ihnen in Ihrem Kundenportal freigegeben.

Was passiert, wenn ich von meiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen möchte?2024-10-09T19:56:26+02:00

Bevor Sie bauliche Veränderungen vornehmen, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung von der Hausverwaltung einholen. Bitte reichen Sie Ihren Änderungswunsch frühzeitig ein.

Wie oft werden die Gemeinschaftsräume gereinigt?2024-10-09T19:56:29+02:00

Die Reinigung der Gemeinschaftsräume erfolgt in der Regel einmal wöchentlich. Bei Fragen oder Anliegen zur Reinigung können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Gibt es einen Ansprechpartner für Beschwerden?2024-10-09T19:56:33+02:00

Für Beschwerden stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und werden uns darum kümmern.

Wie werden die Instandhaltungskosten verteilt?2024-10-09T19:56:35+02:00

Die Instandhaltungskosten werden gemäß den im Mietvertrag/ Teilungserklärung festgelegten Bestimmungen auf die Mieter bzw. Eigentümer verteilt. Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie in der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Wie kann ich meine Wohnung untervermieten?2024-10-09T19:56:39+02:00

Für eine Untervermietung benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung. Bitte reichen Sie einen Antrag ein, in dem Sie den Grund und die Dauer der Untervermietung angeben.

Was soll ich tun, wenn ich einen Schlüssel verloren habe?2024-10-09T19:56:42+02:00

Bitte informieren Sie uns umgehend über einen verlorenen Schlüssel. Wir werden die erforderlichen Schritte einleiten und Ihnen gegebenenfalls einen Ersatzschlüssel zur Verfügung stellen.

Gibt es einen Ansprechpartner für die Verwaltung von Parkplätzen?2024-10-09T19:56:45+02:00

Ja, unser Team kümmert sich auch um die Verwaltung der Parkplätze. Bei Fragen oder Anliegen diesbezüglich können Sie uns direkt kontaktieren.

Wie kann ich meinen Mietvertrag verlängern?2024-10-09T19:56:47+02:00

Wenn Sie an einer Verlängerung Ihres Mietvertrags interessiert sind, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann die Details und die weiteren Schritte.

Wie verhalte ich mich bei Ruhestörungen durch Nachbarn?2024-10-09T19:56:52+02:00

Bei wiederholten Ruhestörungen durch Nachbarn sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Das Gespräch suchen: Sprechen Sie den Nachbarn höflich auf das Problem an. Oft lässt sich so eine schnelle Lösung finden.
  • Lärmprotokoll führen: Sollte das Gespräch keine Wirkung zeigen, dokumentieren Sie die Ruhestörungen (Datum, Uhrzeit, Art des Lärms).
  • Hausverwaltung informieren: Übergeben Sie das Lärmprotokoll der Hausverwaltung, die weitere Schritte einleiten kann, z.B. eine Abmahnung des Störers.

In schweren Fällen können Sie auch die Polizei einschalten, besonders bei nächtlichen Ruhestörungen.

Was passiert im Falle eines Wasserschadens?2024-10-09T19:56:54+02:00

Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, sofort zu handeln:

  • Melden Sie den Schaden sofort der Hausverwaltung, damit schnellstmöglich eine Fachfirma beauftragt werden kann.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und einer schriftlichen Beschreibung.
  • Sichern Sie Ihre persönlichen Gegenstände, um weiteren Schaden zu vermeiden. Je nach Ursache des Wasserschadens (z.B. Rohrbruch oder Verschulden durch einen anderen Mieter) übernimmt entweder die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung die Kosten. Die Hausverwaltung kümmert sich um die Koordination der Reparatur.
Wie funktioniert die Mülltrennung in der Wohnanlage?2024-10-09T19:56:57+02:00

In der Wohnanlage ist Mülltrennung vorgeschrieben. Es gibt in der Regel separate Behälter für:

  • Restmüll
  • Papier und Kartonagen
  • Bioabfälle
  • Verpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne)
  • Glas

Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Trennvorschriften, die in der Hausordnung oder auf Aushängen im Hausflur detailliert beschrieben sind. Eine falsche Mülltrennung kann zu höheren Entsorgungskosten führen, die auf die Mieter umgelegt werden.

Wann erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution?2024-10-09T19:57:00+02:00

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Wohnungsabnahme. Wir behalten uns das Recht vor, die Kaution bis zu sechs Monate nach Auszug einzubehalten, um etwaige Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung oder für Reparaturen zu decken. Sobald alle Ansprüche geklärt sind, wird die Kaution zurücküberwiesen.

Wie melde ich mich beim Strom- oder Gasversorger an?2024-10-09T19:57:03+02:00

Nach dem Einzug müssen Sie sich selbstständig bei einem Strom- oder Gasversorger anmelden. Folgende Schritte sind üblich:

  1. Zählerstände ablesen: Notieren Sie die Zählerstände von Strom und Gas am Einzugs- und Auszugstag.
  2. Versorger auswählen: Kontaktieren Sie einen Versorger Ihrer Wahl, entweder über deren Website oder telefonisch.
  3. Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Vertrag ab und übermitteln Sie dem Versorger die Zählerstände, damit Sie korrekt abgerechnet werden.

Einige Versorger bieten auch Online-Portale für die schnelle Anmeldung an.

Welche Unterlagen benötige ich bei einem Mieterwechsel?2024-10-09T19:57:05+02:00

Für einen Mieterwechsel benötigen wir von potenziellen neuen Mietern folgende Unterlagen:

  • Selbstauskunft: Ein Formular, in dem der neue Mieter Angaben zu seiner Person macht, z.B. Name, Beruf und Einkommen.
  • Einkommensnachweise: In der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder ein Nachweis über die Einkünfte bei Selbstständigen.
  • Schufa-Auskunft: Eine aktuelle Bonitätsauskunft, die Aufschluss über die Kreditwürdigkeit gibt.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Ein Dokument des vorherigen Vermieters, das bestätigt, dass der Mieter alle bisherigen Mietzahlungen geleistet hat.

Diese Unterlagen helfen uns, die Bonität und Zuverlässigkeit des neuen Mieters zu prüfen.

Was muss ich tun, wenn sich meine Kontaktdaten ändern?2024-10-09T19:57:07+02:00

Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn sich Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung ändern, damit wir Ihre Informationen auf dem neuesten Stand halten können.

Wie wird die Wartung der technischen Anlagen organisiert?2024-10-09T19:57:12+02:00

Die regelmäßige Wartung von technischen Anlagen wie Heizungen, Aufzügen oder Lüftungen wird von der Hausverwaltung beauftragt und von Fachfirmen durchgeführt. Diese Wartungen sind notwendig, um die Sicherheit und Funktionalität des Gebäudes zu gewährleisten.

Darf ich Haustiere halten?2024-10-09T19:57:17+02:00

Die Haltung von Haustieren ist in vielen Fällen erlaubt, muss aber in jedem Fall vorher schriftlich von der Hausverwaltung genehmigt werden. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Tier.

Kann ich einen Nachmieter stellen, wenn ich vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchte?2024-10-09T19:57:24+02:00

Ja, Sie können uns potenzielle Nachmieter vorschlagen. Allerdings behalten wir uns vor, die finale Entscheidung über den Nachmieter zu treffen. Es gibt keine Garantie, dass der vorgeschlagene Nachmieter akzeptiert wird.

Was mache ich bei einer Heizungsstörung?2024-10-09T19:57:28+02:00

Bei einer Störung der Heizung wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Notfallnummer, die Sie im Hausflur oder auf unserer Website finden. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten steht unser Notdienst zur Verfügung.

Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung oder im Gemeinschaftsbereich?2024-10-09T19:57:31+02:00

Sie können Schäden entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Portal melden. Bitte beschreiben Sie den Schaden so detailliert wie möglich und senden Sie, falls verfügbar, Fotos mit.

Wie kann ich meinen Namen am Klingelschild oder Briefkasten ändern lassen?2024-10-09T19:57:34+02:00

Wenn Sie Ihren Namen am Klingelschild oder Briefkasten ändern lassen möchten, teilen Sie dies bitte der Hausverwaltung schriftlich mit. Geben Sie Ihren vollständigen neuen Namen und die Wohnung an, damit wir den Austausch veranlassen können. Dieser Service ist in der Regel kostenlos.

Was mache ich, wenn mein Schlüssel verloren geht?2024-10-09T19:57:36+02:00

Sollten Sie Ihren Wohnungsschlüssel oder Hausschlüssel verlieren, informieren Sie sofort die Hausverwaltung. In vielen Fällen muss aus Sicherheitsgründen das Schloss ausgetauscht werden, insbesondere wenn es sich um eine zentrale Schließanlage handelt. Die Kosten für den Austausch trägt in der Regel der Mieter, es sei denn, der Verlust erfolgte durch Fremdverschulden.

Welche Versicherungen benötige ich als Mieter?2024-10-09T19:57:39+02:00

Als Mieter sollten Sie mindestens folgende Versicherungen in Betracht ziehen:

  • Hausratversicherung: Deckt Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum, z.B. durch Feuer, Einbruch oder Wasserschäden.
  • Haftpflichtversicherung: Übernimmt Kosten, wenn Sie Schäden in der Wohnung verursachen, die andere Mieter oder das Gebäude betreffen, z.B. durch einen Wasserschaden. Die Hausverwaltung ist für die Gebäudeversicherung zuständig, die Schäden an der Bausubstanz abdeckt.
Welche Kosten sind in den Nebenkosten enthalten?2024-10-09T19:57:42+02:00

Die Nebenkosten umfassen in der Regel:

  • Heizung und Warmwasser
  • Wasser und Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Hausmeisterdienste
  • Treppenhausreinigung
  • Aufzugskosten
  • Gartenpflege Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung. Bei Fragen zur Abrechnung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wie erhalte ich Informationen zu anstehenden Modernisierungsmaßnahmen?2024-10-09T19:57:45+02:00

Sollten Modernisierungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung oder im Gebäude geplant sein, informieren wir Sie schriftlich. Diese Mitteilung enthält Details zu den Arbeiten, den Zeitrahmen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Mietwohnung. Zudem haben Sie bei größeren Maßnahmen das Recht, einer Mieterhöhung zu widersprechen oder sie prüfen zu lassen.

Wie verhalte ich mich bei einem Mangel in der Wohnung?2024-10-09T19:57:48+02:00

Stellen Sie einen Mangel in der Wohnung fest (z.B. Schimmel, undichte Fenster, defekte Geräte), melden Sie diesen bitte umgehend der Hausverwaltung. Bei dringenden Mängeln (z.B. Wasserrohrbrüchen oder Stromausfall) sollten Sie direkt unseren Notdienst kontaktieren, um sofortige Maßnahmen zu ermöglichen.

Was mache ich, wenn ich aus beruflichen Gründen längere Zeit abwesend bin?2024-10-09T19:57:50+02:00

Sollten Sie länger als drei Monate abwesend sein (z.B. aufgrund einer Auslandsentsendung), informieren Sie bitte die Hausverwaltung. Wir empfehlen, einer vertrauenswürdigen Person in dieser Zeit Zugang zur Wohnung zu gewähren, um regelmäßige Kontrollen durchzuführen (z.B. um Schäden zu vermeiden oder um Post entgegenzunehmen).

Kann ich meine Wohnung nachträglich barrierefrei umbauen lassen?2024-10-09T19:57:53+02:00

Ein barrierefreier Umbau (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche oder breiterer Türen) ist grundsätzlich möglich, muss aber schriftlich bei der Hausverwaltung beantragt und genehmigt werden. Oft wird der Mieter die Kosten für den Umbau tragen müssen, es sei denn, eine Förderstelle übernimmt diese.

Gibt es besondere Vorschriften zur Nutzung der Balkone oder Terrassen?2024-10-09T19:57:55+02:00

Die Nutzung von Balkonen und Terrassen ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Typische Vorschriften betreffen das Anbringen von Markisen, das Grillen oder das Aufstellen von Pflanzgefäßen. Offenes Feuer und das Abstellen von Gegenständen, die die Sicherheit gefährden könnten, sind in der Regel nicht gestattet.

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?2024-10-09T19:57:58+02:00

Eine Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. In dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen über das gemeinschaftliche Eigentum getroffen, wie z.B. Instandhaltungsmaßnahmen, die Verabschiedung des Wirtschaftsplans und die Wahl des Verwalters.

Welche Rechte habe ich als Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung?2024-10-09T19:58:01+02:00

Als Wohnungseigentümer haben Sie das Recht:

  • An der Versammlung teilzunehmen und sich zu allen Tagesordnungspunkten zu äußern.
  • Abzustimmen: Sie haben ein Stimmrecht, das entweder nach Kopfprinzip oder Miteigentumsanteilen gewichtet wird.
  • Anträge zu stellen: Sie können Anträge für die Tagesordnung einreichen, die in der nächsten Versammlung besprochen werden.
Wer trägt die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum?2024-10-09T19:58:05+02:00

Die Kosten für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden von allen Wohnungseigentümern getragen. Die Aufteilung erfolgt entsprechend dem Miteigentumsanteil, wie im Teilungsvertrag festgelegt. Größere Maßnahmen werden in der Regel durch die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft finanziert.

Was ist die Instandhaltungsrücklage und wie wird sie verwendet?2024-10-09T19:58:09+02:00

Die Instandhaltungsrücklage ist ein gemeinschaftliches Konto, auf das alle Wohnungseigentümer regelmäßig einzahlen. Sie dient dazu, zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren, z.B. Dachreparaturen, Fassadensanierungen oder Erneuerungen der Heizungsanlage.

Welche Pflichten habe ich als Wohnungseigentümer gegenüber der WEG?2024-10-09T19:58:11+02:00

Als Wohnungseigentümer haben Sie folgende Pflichten:

  • Zahlung des Hausgeldes: Regelmäßige Beiträge für die laufenden Kosten und Rücklagen der WEG.
  • Beteiligung an Entscheidungen: Teilnahme an Eigentümerversammlungen oder Vertretung durch einen Bevollmächtigten.
  • Sorgfaltspflicht: Einhaltung der Beschlüsse der WEG, insbesondere in Bezug auf die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Mülltrennung, Treppenhausreinigung).
  • Instandhaltung des Sondereigentums: Sie sind für die ordnungsgemäße Instandhaltung Ihrer Wohnung verantwortlich.
Was ist ein Wirtschaftsplan und wofür ist er wichtig?2024-10-09T19:58:14+02:00

Der Wirtschaftsplan legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für das kommende Jahr fest. Er enthält auch die Höhe der monatlichen Hausgeldzahlungen, die jeder Eigentümer zu leisten hat. Der Wirtschaftsplan wird in der Eigentümerversammlung beschlossen und dient als Grundlage für die Finanzverwaltung der WEG.

Kann ich bauliche Veränderungen an meinem Sondereigentum vornehmen?2024-10-09T19:58:17+02:00

Bauliche Veränderungen am Sondereigentum sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie das Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigen. Maßnahmen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern (z.B. Balkonausbauten oder Fensteraustausch), müssen jedoch von der Eigentümerversammlung genehmigt werden.

Wie erfolgt die Kommunikation zwischen WEG-Verwaltung und Eigentümern?2024-10-09T19:58:19+02:00

Die Kommunikation erfolgt in der Regel schriftlich, per E-Mail oder durch Aushänge im Gebäude. Wichtige Informationen, wie Einladungen zur Eigentümerversammlung, Beschlüsse oder Abrechnungen, werden den Eigentümern rechtzeitig zugestellt. Bei dringenden Angelegenheiten können Eigentümer die Verwaltung direkt kontaktieren.

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